Der Anmelder kann Aufforderungen (Patentierbarkeitsbescheide) erhalten, weitere Unterlagen einzureichen oder die Ansprüche zu ändern.

Während der Sachprüfung.

Erteilung des Patents

Die Sachprüfung muss mit einer Entscheidung über die Erteilung eines Patents für die Erfindung oder über die Verweigerung der Patenterteilung abgeschlossen werden.

Wird die Anmeldung für zulässig befunden, so ist dem Anmelder eine Frist für die Zahlung der Anmeldegebühr und der Gebühr für die Patenterteilung zu setzen; wird die Gebühr gezahlt, so wird die Erfindung angemeldet und das Patent erteilt und veröffentlicht; es besteht ein sogenanntes "Neuheitsprivileg", das darin besteht, dass die Offenbarung von Informationen über die Erfindung durch den Urheber der Erfindung, den Anmelder oder jede Person, die diese Informationen direkt oder indirekt von ihnen erhalten hat (auch infolge der Ausstellung der Erfindung auf einer Messe), verboten ist.

Unzureichende Nutzung eines Patents

In einigen Ländern (z. B. in Indien) legt das Gesetz Kriterien für die obligatorische Nutzung eines Patents fest.

Diese Bedingung soll sicherstellen, dass der Inhaber eines Monopols an einer Technologie sein ausschließliches Recht nicht dazu nutzt, das Angebot an kritischen Produkten (Dienstleistungen) auf dem Markt einzuschränken, wodurch Informationen über die Art der Erfindung allgemein zugänglich werden, was der Anerkennung der Patentierbarkeit der Erfindung nicht entgegensteht, sofern die Erfindung innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Patentanmeldung zum Patent angemeldet wird.

Antrag auf Prüfung

Ist es richtig, dass ein Prüfungsantrag am Anmeldetag beim Patentamt eingereicht werden muss?

Dieses Erfordernis (Einreichung eines materiellen Prüfungsantrags innerhalb der Anmeldefrist) gilt nur für internationale Anmeldungen, die in die regionale Phase übergehen. Für andere Arten von Anmeldungen muss ein Prüfungsantrag innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung der Patentanmeldung eingereicht werden.Bekanntlich muss eine eingetragene Marke zwangsläufig von ihrem Inhaber (oder einer anderen Person unter der Kontrolle des Inhabers) benutzt werden. Wird die Marke nicht innerhalb von drei Jahren benutzt, so ist dies ein Grund für die vorzeitige Beendigung ihres rechtlichen Schutzes. Die Logik des Gesetzgebers liegt hier auf der Hand: Er will nicht zulassen, dass die Bezeichnung nutzlos "blockiert" wird und von Dritten verwendet werden kann.

Patentbeschränkungen

Gibt es ähnliche Beschränkungen für die Nichtbenutzung einer patentrechtlich geschützten Erfindung?

In einigen Ländern (z. B. in Indien) gibt es gesetzliche Vorschriften für die obligatorische Nutzung einer patentierten Erfindung. Der Rechtsinhaber ist verpflichtet, der zuständigen Stelle regelmäßig Bericht darüber zu erstatten, wie die durch das Patent geschützte Erfindung genutzt wird. Mit dieser Vorschrift soll sichergestellt werden, dass eine Person, die ein Monopol auf eine Technologie besitzt, ihr ausschließliches Recht nicht dazu nutzt, die Versorgung des Marktes mit wichtigen Waren (Dienstleistungen) zu beschränken.

Patentansprüche

Die Ansprüche sind das wichtigste Element eines Patents. Sie legen die Parameter der geschützten Rechte fest. Die Ansprüche werden in unabhängige und abhängige Ansprüche unterteilt. Jeder einzelne Anspruch stellt eine eigene Erfindung dar, und die vielen Innovationen müssen untrennbar miteinander verbunden sein, um eine einheitliche kreative Idee zu schaffen.

Jedes Produkt, das möglicherweise eine Verletzung darstellt, wird streng mit den unabhängigen Ansprüchen verglichen. Erfüllt das Produkt alle Anforderungen von mindestens einem der unabhängigen Ansprüche, kann eine Patentverletzung nachgewiesen werden; weitere Patentbestandteile sind Zusammenfassungen, Zeichnungen und bibliografische Daten.

Die Schritte zur Erlangung eines Patents

Um ein Patent für eine Erfindung zu erhalten, muss derjenige, der ein ausschließliches Recht anstrebt, beim Föderalen Dienst für geistiges Eigentum einen Antrag in der vorgeschriebenen Form einreichen und die Patentgebühr entrichten.

Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird eine Nummer vergeben, die dem Anmelder mitgeteilt wird. Sie prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Unterlagen in der ersten Phase der formellen Prüfung der Anmeldung. Es benachrichtigt den Anmelder innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der amtlichen Prüfung oder nach einer Aufforderung zur Nachreichung zusätzlicher oder berichtigter Unterlagen, die innerhalb von drei Monaten beantwortet werden muss.

Nach der förmlichen Prüfung

Nach Abschluss der Formalprüfung und vorbehaltlich der Einreichung eines entsprechenden Antrags (der spätestens drei Jahre nach Einreichung der Patentanmeldung eingereicht werden muss), beginnt die Sachprüfung.

Der wichtigste Schritt bei der Prüfung einer Anmeldung ist die Sachprüfung. In diesem Schritt durchsucht das Patentamt alle zugänglichen Datenbanken nach Material, das für die beanspruchte Erfindung relevant sein könnte. Unter Berücksichtigung der gefundenen Quellen wird die Erfindung daraufhin geprüft, ob sie den Anforderungen an die Patentierbarkeit entspricht.