Wir vertreten eine Patentierungsorganisation mit 10 Jahren Erfahrung.

Seit vielen Jahren hat das Unternehmen viele Stammkunden.

Das Hauptziel des Unternehmens war und ist es, lokalen und internationalen Entwicklern dabei zu helfen, einen langfristigen Patentschutz für ihre Innovationen sowie einen soliden Rechtsschutz für die Marken in- und ausländischer Unternehmer zu erhalten.

Im Laufe der Jahre hat die Organisation durch die enge Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Komitee für Erfindungen und Entdeckungen, das den gewerblichen Rechtsschutz mit Außenhandelsorganisationen und Industrieunternehmen regelte, beispiellose Erfahrungen bei der Erbringung von Patentdienstleistungen für gewerbliche Schutzrechte gesammelt und die Praxis des Schutzes beherrscht. Die langjährige Arbeit der Organisation trug zur Harmonisierung der materiellen Rechtsnormen für den Schutz von Innovationen bei, erleichterte deren breite und rasche Anwendung und half beim Erwerb und Verkauf von Lizenzen für Erfindungen.

  • Wir und unsere juristischen Vorväter haben stets Wert auf eine gründliche Prüfung und Verallgemeinerung der Praxis der Patentierung von Erfindungen in bestimmten Branchen gelegt,
  • Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften zum geistigen Eigentum,
  • die Beteiligung an der Entwicklung von methodischen Entwicklungen in Patentfragen und die Unterstützung von Patentierungsorganisationen.

Infolgedessen waren und sind nur qualifizierte Fachleute aus verschiedenen Bereichen der Wissenschaft und Technik sowie Patentanwälte tätig, die den Kunden hochwertige Dienstleistungen für den Rechtsschutz der Ergebnisse geistiger Tätigkeit sowie Mittel zur Individualisierung und zum Schutz der Rechte der Rechtsinhaber gemäß den Anforderungen der

Unser Personal

Unsere Patentanwälte sind Mitglieder der Vereinigung der Patentanwälte, der Internationalen Vereinigung für den Schutz des gewerblichen Eigentums (AIPPI), der International Trademark Association (INTA), der International Licensing Society (LES International) und zahlreicher anderer internationaler Organisationen für geistiges Eigentum. Da unser Unternehmen in vielen Ländern eine einzigartige Position auf dem Patentmarkt einnimmt, verfügt es über eine Reihe von unbestreitbaren Vorteilen.

Kunden, die sich an uns wenden, suchen und finden Zuverlässigkeit und Professionalität sowie einen individuellen Ansatz, der geschickt mit gut strukturierten Büroabläufen kombiniert ist. Eine europäische Patentanmeldung wird in einer der drei Amtssprachen des Europäischen Patentamts eingereicht: Deutsch, Englisch oder Französisch. Wird die Anmeldung in einer anderen Sprache als Englisch eingereicht, muss der Anmelder innerhalb der gesetzlichen Frist eine Übersetzung der Anmeldung in eine der Amtssprachen des Europäischen Patentamts vorlegen. Die Sprache, in der die Anmeldung erstellt wird, muss eine der angegebenen Amtssprachen sein, in der die Anmeldung eingereicht oder übersetzt wird.

Was unterscheidet uns von anderen?

Wir gewährleisten ein Höchstmaß an Servicequalität. Wir ermöglichen Ihnen die Bearbeitung beliebig komplexer Fragestellungen in allen Bereichen von Wissenschaft und Technik. Wir garantieren die höchstmögliche Qualität der angemeldeten Gegenstände und eine effektive Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Wir schließen die Interaktion mit den Patentämtern ein, diese Lösung vermeidet eine erneute Dateneingabe und gewährleistet einen fehlerfreien Betrieb. Dies wird durch das Vorhandensein von Büros in den Zentren, sowie die Möglichkeit der Arbeit aus der Ferne durch elektronische Methoden der Kommunikation gewährleistet.wir bieten vollständige Offenlegung der Kunden über die Arbeit durchgeführt

Um ein Patent für eine Erfindung zu erhalten, muss derjenige, der ein ausschließliches Recht anstrebt, beim Föderalen Dienst für geistiges Eigentum einen Antrag in der vorgeschriebenen Form einreichen und die Patentgebühr entrichten. Das Föderale Institut für gewerbliches Eigentum prüft den Antrag umgehend.
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Die Sachprüfung beginnt nach Abschluss der Formalprüfung und vorbehaltlich des Eingangs des erforderlichen Antrags (der spätestens drei Jahre nach Einreichung der Patentanmeldung eingereicht werden muss). Die Sachprüfung ist der erste Schritt bei der Prüfung der Anmeldung.
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Die Sachprüfung schließt mit einer Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung eines Patents für eine Erfindung ab. Wird dem Anmelder ein Patent erteilt, wird ihm eine Frist für die Zahlung der Gebühr für die Patentanmeldung und -erteilung gesetzt. Wird die Gebühr fristgerecht gezahlt, wird die Erfindung angemeldet, das Patent erteilt und die Erfindung veröffentlicht.
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